1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja/nein |
| 1 | Rathaus Gundremmingen Rathausplatz 1 89355 Gundremmingen | am 12.01., 13.01., 14.01.2026 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und am 15.01.2026 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr | ja |
| 2 | Geschäftstelle der VGem. Offingen (Rathaus Offingen) Zimmer Nr. 2 Marktstraße 19 89362 Offingen | Montag – Freitag 07:30 – 12:30 Uhr Montag – Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag , den 08.01.2026 07:30 – 12:30 Uhr und 13:00 – 20:00 Uhr Samstag, den 10.01.2026 10:00 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass am folgenden Tagen keine Eintragungsmöglichkeit besteht: 24.12., 25.12, 26.12, 31.12.2025, sowie am 01.01. und 06.01.2026 | ja |
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.
09. Dezember 2025
gez. Bihler
Bihler, Wahlsachbearbeiter