Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten – Gundremmingen

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens

bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des
Eintragungsraums
Anschrift des EintragungsraumsEintragungszeitenbarrierefrei
ja/nein
1Rathaus Gundremmingen
Rathausplatz 1
89355 Gundremmingen
am 12.01., 13.01., 14.01.2026 in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und am 15.01.2026 in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhrja
2Geschäftstelle der VGem. Offingen
(Rathaus Offingen)
Zimmer Nr. 2
Marktstraße 19
89362 Offingen
Montag – Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Montag – Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag , den 08.01.2026
07:30 – 12:30 Uhr und 13:00 – 20:00 Uhr
Samstag, den 10.01.2026
10:00 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass am folgenden
Tagen keine Eintragungsmöglichkeit besteht:
24.12., 25.12, 26.12, 31.12.2025,
sowie am 01.01. und 06.01.2026
ja

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

09. Dezember 2025
gez. Bihler
Bihler, Wahlsachbearbeiter