Sitzung vom 17. September 2026: Unser Baugebiet Hummeläcker und ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Batterie-Energiespeicheranlage
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in unserem Baugebiet Hummeläcker sind von den derzeit zwölf Bauplätzen inzwischen acht verkauft. Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, das Baugebiet in drei Bauabschnitten zu erschließen. Wir werden nun die weitere Erschließung mit acht neuen Baugrundstücken ins Auge fassen. Uns als Gemeinde ist es sehr wichtig, Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft Bauland anbieten zu können und damit die Möglichkeit zu bieten, im Ort zu bauen. Uns drängt zwar nicht die Zeit, allzu lange wollen wir jedoch nicht warten. Angedacht ist, im Frühjahr 2027 die Arbeiten für die Erschließung im zweiten Bauabschnitt auszuschreiben. Im Herbst könnte mit den Maßnahmen für Wasser und Kanal begonnen werden. Damit stünden die Flächen so lange auch der Landwirtschaft noch zur Verfügung. Erste Bautätigkeiten wären im Sommer 2028 möglich. Mit dem dritten Bauabschnitt werden wir im Moment noch warten. Das wären ungefähr 24 weitere Bauplätze, für die auch in den kommenden Jahren vermutlich keine dringende Nachfrage besteht.
In der Sitzung im Juni hatte der Gemeinderat einem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Batterie-Energiespeicheranlage nicht zugestimmt. Vorgesehen war der Anschluss an das Umspannwerk Gundremmingen (bei Anwesen Kecskemeti Richtung Offingen), die Fläche selbst befand sich jedoch östlich der Staatsstraße 2025 nahe Schnuttenbach. Der Gemeinderat hatte sich dahingehend ausgesprochen, dass ein solches Vorhaben mitten in der Landschaft einfach nicht passe. Wie sich später ergab, liegt für diese Fläche zudem keine Privilegierung vor. In der Sitzung am 17. September lag der Antrag ein weiteres Mal vor: Die dafür vorgesehene Fläche befindet sich nun innerhalb eines Bereichs von 200 Metern zur Umspannlage entfernt und ist damit für ein solches Vorhaben privilegiert – auch wenn der Gemeinderat in dem Standort erneut eine Zerstückelung der Umgebung sieht. Würde die Gemeinde sich jedoch ein weiteres Mal dagegen aussprechen, würde aufgrund der Privilegierung das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden. Sollte das Vorhaben realisiert werden, ist seitens des Antragstellers ein tragfähiger, dauerhafter und auch für Feuerwehrfahrzeuge geeigneter Weg herzustellen und weiter für eine entsprechende Eingrünung zu sorgen.
Ich wünsche Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, schöne Herbsttage und verbleibe mit den besten Grüßen aus dem Gundremminger Rathaus
Ihr
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister der
Gemeinde Gundremmingen