Der Gemeinderat Gundremmingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Mai 2026 folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Gundremmingen beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht; die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.
Offingen, 29.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Hauptamt
Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde 89355 Gundremmingen
vom 20. Mai 2026
Die Gemeinde 89355 Gundremmingen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 12 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) dem Fraktionsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sechs Mitgliedern des Gemeinderats.
(2) 1Den Vorsitz in dem in Absatz 1 Buchst. a) und b) genannten Ausschuss führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld von je 45 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Tagessitzungen werden mit 3-fachem Sitzungsgeld entschädigt. Mit dem Sitzungsgeld sind jegliche weitere Ansprüche wie Verdienstausfall, Zeitversäumnisse oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft abgegolten.
(3) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(4) Gemeinderatsmitglieder und Gemeindebürger, die Referate durch Bestellung ausüben, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Art. 20 a GO in Höhe von 80 €.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister
Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.
§ 6
Referenten
Der Gemeinderat beschließt folgende Aufgabengebiete zur Betreuung durch Referenten:
§ 7
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde 89355 Gundremmingen vom 08. Mai 2020 außer Kraft.
Gundremmingen, den 20.05.2026
Gemeinde 89355 Gundremmingen
gez. Tobias Bühler (Siegel)
Tobias Bühler
Erster Bürgermeister