Probealarm am 13.03.2025 mit neuem Warnton

Im Rahmen des turnusgemäß am 13.03.2025 (zweiter Donnerstag im März) stattfindenden bayernweit einheitlichen Probealarms soll, wo dies bereits technisch möglich ist, neben der Warnung der Bevölkerung erstmals auch eine nachfolgende Entwarnung getestet werden.

Im Folgenden werden die relevanten Änderungen kurz dargestellt:

Mit Einfügung der Nr. 1 in § 2 Abs. 1 SchallzVO wird die Warnung der Bevölkerung spezifischer ausgestaltet. Die Umschreibung des Warntons wird konkretisiert (Warnung durch einen auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer). Durch die Ergänzung, dass anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auch auf weitere behördlich verifizierte Informationen zu achten ist, wird der medialen Vielfalt der Informationsquellen Rechnung getragen. Außerdem sollen auch behördliche Durchsagen (etwa der Feuerwehr mittels Lautsprecherwagen) erfasst sein. Mit der neu eingefügten Nr. 2 in § 2 Abs. 1 SchallzVO wird auch die Entwarnung in Bayern ausdrücklich geregelt. Der für die Entwarnung zu verwendende Signalton ist ein einminütiger durchgehender Dauerton.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchallzVO/true